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Kein Handyverstoß durch bloßes Halten

Wer beim Führen eines PKW ein Handy nur aufnimmt oder hält, ohne es zu nutzen, verstößt nicht gegen § 23 Abs 1a StVO. (OLG Celle, Beschl. v. 07.02.2019 - 3Ss (OWi) 8/19)

 

Auffahrunfall

Kann der Auffahrende nicht beweisen, dass der Vorrausfahrende grundlos gebremst hat, trägt er die alleinige Schuld am Verkehrsunfall. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2017 - 9 U 189/15)

 

Wendemanöver

Wer auf der Fahrbahn wendet darf dabei weder den Gegenverkehr noch den gleichgerichteten Verkehr gefährden. Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf, so ist grundsätzlich eine Mithaftung desjenigen gegeben, der wendet. (OLG Düss, Urteil vom 27.10.2015 - Aktz: I-1 U 46/15)

 

Unfall im Ausland

Bei Verkehrsunfällen im Ausland ist immer das Recht des Unfallortes maßgeblich. (EUGH, 4. Kammer, Urt. v. 10.12.2015 - C 350/14)

 

Falschparker

Wer im Halteverbot parkt und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert trägt ein Mitschuld am Verkehrsunfall. (AG Fr. a. M, Urt. v. 08.05.2015 - 32 C 4486/14)

 

 

Linksabbieger

Ein Linksabbieger haftet grundsätzlich allein bei einem Verkehrsunfall (Anscheinshaftung). Die einfache Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeuges tritt dahinter zurück.

OLG Jena, Urt.v. 28.10.2016 - 7 U 152/16

 

 

Zebrastreifen

Erzwingt ein Fußgänger an einem Fußgängerüberweg sein Vorrecht oder betritt er den Überweg achtlos und kommt es dann zu einem Unfall, so haftet der Fußgänger mit einem Anteil von 25%.

OLG München Urt.v. 16.09.2016 - 10 U 750/13