Sorgerecht

Die Eltern sind als Eheleute grundsätzlich gemeinsam sorgeberechtigt im Hinblick auf ihre Kinder. Sollte es im Rahmen der Trennung hier zu großen Problemen bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes kommen, gibt es auch hier die Möglichkeit Anträge beim Gericht zu stellen und das Sorgerecht einem Elternteil allein zu übertragen bzw. auch einzelne Teilgebiete des Sorgerechtes, wie Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, allein auf einen Elternteil zu übertragen. Dies kann schwere Konflikte beenden, die sonst immer mehr zu eskalieren drohen.