Zugewinn
Auch das gemeinsam während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gilt es im Zusammenhang mit der Scheidung auszugleichen. Eine korrekte Zugewinnbilanz zu erstellen ist schwierig und Sie sollten deshalb gerade den Zugewinn und die Vermögensauseinandersetzung unbedingt in die Hände von Profis geben, da es hier für den Laien viel zu viele Fallstricke gibt.
Wichtig ist es hier zum Beratungsgespräch, wenn möglich, bereits eine genaue Liste des vorhandenen Vermögens bei Eheschließung und zum Zeitpunkt der Trennung mitzubringen und sich insbesondere auch selbst einen möglichst genauen Überblick über die Vermögenssituation zu verschaffen und auch entsprechende Belege und Kontenstände einzusehen und die Belege zu sichern.
Bringen Sie deshalb zum ersten Gespräch unbedingt möglichst so viele Unterlagen mit, wie Sie erhalten können.