Scheidung
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist, dass einer der Eheleute bei Gericht einen Scheidungsantrag einreicht. Hierbei muss der/die Antragsteller/in anwaltlich vertreten sein (Anwaltszwang).
Das Gericht entscheidet dann nur über die von einem Anwalt gestellten Anträge. Derjenige/Diejenige, der/die keinen eigenen Anwalt für das Scheidungsverfahren beauftragt hat, kann mithin überhaupt keine eigenen Anträge beim Gericht stellen.
Er/Sie kann lediglich dem Scheidungsbegehren der Gegenseite zustimmen.
Dies birgt grundsätzlich Gefahren für denjenigen/diejenige der/die nicht durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten ist.
Deshalb sollten Sie sich, auch wenn es um eine "einvernehmlich gütliche Scheidung" geht, grundsätzlich zumindestens einmal anwaltlich beraten lassen, bevor Sie sich ggf. dafür entscheiden, im Scheidungsverfahren nicht durch einen Rechtsanwalt aufzutreten und lediglich der Scheidung Ihres Ehepartners zuzustimmen.
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