Abmahnung Arbeitsrecht Arbeitnehmer
Wenn Ihr Arbeitgeber gegen Sie eine Abmahnung (mündlich oder schriftlich) ausgesprochen hat, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie folgender Maßen reagieren:
- Soweit noch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber möglich ist, suchen Sie zunächst dieses Gespräch.
- Überlegen Sie dann, ob es für Sie Sinn macht gegen die Abmahnung zum jetzigen Zeitpunkt vorzugehen. Sollte der Arbeitgeber nämlich zu einem späteren Zeitpunkt die Abmahnung als Grundlage für eine Kündigung nehmen, kann im anschließenden Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Abmahnung immer noch überprüft werden.
- Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit zur Abmahnung eine Gegenvorstellung zu schreiben, damit diese in der Personalakte mit aufgenommen wird. Hier sollten Sie allerdings sehr vorsichtig sein, da Ihre Gegenvorstellung später möglicherweise auch gegen Sie ausgelegt werden könnte. Diese Gegenvorstellung sollten Sie daher eigentlich nur mit Hilfe rechtlicher Beratung abgeben.
- Letztlich bleibt natürlich auch noch die Möglichkeit Klage auf Entfernung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
Der Gegenstandswert eines Abmahnungsstreites bemisst sich nach einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn.