Fahrer - Fahrerin; Verkehrsordnungswidrigkeit - Bußgeld
Erhalten Sie als Fahrer/in einen Anhörungsbogen seitens der Polizei könnte es um eine Verkehrsstraftat gehen.
Erhalten Sie einen Anhörungsbogen seitens der Bußgeldbehörde, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Mit dem Anhörungsbogen will die Verkehrsordnungsbehörde möglicherweise auch in Erfahrung bringen, ob Sie der/die verantwortliche Fahrer/in waren und ob Sie den geschilderten Sachverhalt zugestehen.
Soweit Sie nicht persönlich angehalten worden sind, ist die Fahrereigenschaft stets fraglich.
Ein gefertigtes Foto könnte kaum Ähnlichkeit mit Ihnen haben.
Ist ein naher Verwandter der/die Fahrer/in haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Sie sind nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen.